AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Elektro-Crew-Berlin
1.Geltungsbereich
Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Montageleistungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung von Elektro-Crew-Berlin abgeändert oder abgeschlossen werden.
2. Zustandekommen des Vertrages
Angebote sind stets freibleibend, soweit Elektro-Crew-Berlin nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben hat.
3. Vergütung
Die im Angebot enthaltenen Preise beinhalten, soweit nicht anders angeben, die Montageleistung sowie An-/Abfahrt in Berlin ohne Materialkosten.
4. Termine / Stornierung
4.1. Montage-Termine/Arbeitsleistungen sind nur verbindlich, wenn sie von Elektro-Crew-Berlin schriftlich bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen wird die Montage nicht vorgenommen.
4.2. Die Verschiebung oder Nicht Inanspruchnahme der Montageleistung/Arbeitsleistungen ist Elektro-Crew-Berlin bis spätestens 72 Stunden vor der Montage/Arbeitsleistungsbeginn in Kenntnis zusetzen. Kann die geplante Montage/Arbeitsleistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Auftraggeber zu tragen.
4.3. Die Höhe der Kosten für den entstanden Ausfall betragen 100% (Hundert Prozent) der vereinbarten Summe lt. schriftlichen Vertrag.
5. Montage
5.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle alle Voraussetzungen für eine ungehinderte Montage bietet. Mehraufwände, die durch das Freiräumen nicht zugänglicher Montageorte entstehen, werden von Elektro-Crew-Berlin extra berechnet.
5.2. Besonders zu schützende Bauteile bzw. Einrichtungsgegenstände sind vor Beginn der Montage vom Auftraggeber zu entfernen oder angemessen zu schützen. Entsteht dem Auftraggeber durch oder während der Montage von Elektro-Crew-Berlin ein Schaden, so haftet dieser nur, sofern er vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden ist.
5.3. Können Aufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Leistung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Alle Zahlungen haben, soweit nicht anders vereinbart, bei Fertigstellung zu erfolgen, so dass dem Auftraggeber der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Die Rechnungen werden per E-Mail zugestellt. Sollte eine postalische Zustellung der Rechnung seitens des Auftragsgebers gewünscht werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 6,99Euro fällig. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig.
6.2. Verzugszinsen werden gemäß BGB § 288 berechnet.
6.3. Kommt der Auftraggeber der Zahlungspflicht nach der 1.Mahnung nicht nach, wird sofort das Mahnverfahren eingeleitet. Die gesamten Gebühren des Mahnverfahrens trägt der Auftraggeber.
6.4. Elektro-Crew-Berlin akzeptiert nur Barzahlung, Kartenzahlung(alle gängigen EC-/Maestro-/Visakarten) oder auf Rechnung.
6.5. Für Materialeinkauf kann von Elektro-Crew-Berlin eine vorher vereinbarte Vorauszahlung verlangt werden.
7. Mängelrüge
7.1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unsachgemäßer Montage müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellung am Bestimmungsort schriftlich erhoben werden.
8. Sachmängelhaftung
8.1. Der Auftraggeber hat Elektro-Crew-Berlin die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach meinem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
8.2. Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen außer Kraft gesetzt.
8.3. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz weitergehender Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
8.4. Bei unberechtigten Garantieansprüchen berechnet Elektro-Crew-Berlin den Aufwand nach den aktuell gültigen Sätzen.
9. Haftung
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, sowie Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten, Nicht- oder mangelhafter Erfüllung sind einschließlich einer Haftung für Folgeschäden oder unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für die Montage und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist Berlin.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand vom 26.09.2022
Bitte besuche diese Seite bald wieder. Vielen Dank für Dein Interesse!